Kosten für das häusliche Arbeitszimmer

Wird das Bad saniert, stellt sich die Frage, ob die anfallenden Kosten auch anteilig beim Abzug des häuslichen Arbeitszimmers berücksichtigt werden können. Das FG Münster hat diese Frage insofern positiv beurteilt, soweit die Kosten wesentlich sind und den Wert des gesamten Wohnhauses erhöhen. Im Urteilsfall wurde das Badezimmer behindertengerecht umgebaut und anteilig mit 8 % in die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer einbezogen. Insgesamt sind Aufwendungen in Höhe von 38.000,00 EUR angefallen. Die Entscheidung ist für ein häusliches Arbeitszimmer im Betriebsvermögen ergangen. Wegen grundsätzlicher Bedeutung wurde Revision vor dem BFH zugelassen.

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