Kosten für Abschiedsfeier

Aufwendungen für die Abschiedsfeier eines Arbeitnehmers wegen Arbeitgeberwechsel sind als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig, so das Finanzgericht Münster vom 29.05.2015. Im Urteilsfall lud der Kläger Kollegen, Kunden, Lieferanten usw. anlässlich seines Arbeitsplatzwechsels zu einem Abendessen in ein Restaurant ein. Die entstandenen Kosten machte der Kläger als Werbungskosten aus nichtselbständiger Tätigkeit geltend. Das Finanzgericht gab der Klage statt und ließ den Werbungskostenabzug vollumfänglich zu. Denn der Anlass der Feier war lt. Finanzgericht rein beruflicher Natur und daher beruflich veranlasst. Zudem waren die Gäste des Klägers nur aus dessen beruflichen Umfeld, private Gäste waren nicht geladen. Der ehemalige Arbeitgeber war ebenfalls organisatorisch in die Abschiedsfeier ein gebunden worden und der Aufwand pro Teilnehmer für die entstandenen Kosten war im Rahmen bzw. nicht zu hoch, so dass eine private Veranlassung ausgeschlossen werden konnte.

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