Kleinunternehmerregelung
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26.10.2010 wurde die Frage geklärt, ob sich die Kleinunternehmerregelung auf inländische Unternehmer beschränkt. Sowohl in Deutschland als auch in anderen Mitgliedsstaaten der EU wird die Kleinunternehmerregelung ausschließlich auf inländische Unternehmer angewendet. Nach Aussage des EuGH ist die Diskriminierung der ausländischen Unternehmer durch das Kontrollinteresse des jeweiligen Mitgliedsstaates gerechtfertigt. Im Urteilsfall verweigerte die österreichische Finanzverwaltung die Anwendung der Kleinunternehmerregelung für einen in Deutschland ansässigen Unternehmer.
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