Kleine Geschenke des Schulleiters
Zu einem großen Anteil liegen daher gesellschaftliche Gründe vor, die einen Werbungskostenabzug – auch anteilig – ausschließen. Hinweis: Anders ist es z. B. bei Bewirtungskosten, die wegen Verabschiedung eines in den Ruhestand gehenden Arbeitnehmers oder aufgrund eines 25-jährigen Dienstjubiläums im Zusammenhang mit betrieblichen Gründen anfallen.
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