KISTA-Verfahren

Bereits im letzten Jahr deutete sich eine positive Änderung im KISTA-Verfahren aufgrund eines Papiers des BMF an. Nun sollen einige davon im Rahmen des Zweiten Familienentlastungsgesetzes umgesetzt werden. Die bisherige Verwaltungsauffassung, dass bei betrieblichen Konten auf den Kirchensteuerabzug verzichtet wird, könnte schon bald gesetzlich geregelt sein. Durch das vorgestellte Eckpunktepapier des BMF konnte man bereits erahnen, dass das KiSTA-Verfahren vereinfacht werden dürfte.

Vorgesehen ist, dass die Kirchensteuerabzugsverpflichteten künftig bei Begründung einer Geschäftsbeziehung eine Anlassabfrage vornehmen müssen. Damit soll die Aktualität des Abzugs sichergestellt werden. Parallel soll der Kirchensteuerabzugsverpflichtete nur noch zu diesem Zeitpunkt verpflichtet sein, den Kunden über die Datenabfrage sowie das bestehende Widerspruchsrecht gegenüber dem BZSt zu informieren.

Darüber hinaus soll ein genereller Hinweis, z. B. in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, ausreichen. So wird das Verfahren auf Seiten der Kirchensteuerabzugsverpflichteten erleichtert. Das in Kraft treten ist am 01.01.2022 geplant.

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