Kirchensteuer auf Kapitalerträge

Durch eine gesetzliche Änderung wird bei der Kirchensteuer auf Kapitalerträge ein automatisiertes Verfahren eingeführt. Für Kapitalerträge, die nach 2013 zufließen, behalten die Kreditinstitute oder Versicherungsunternehmen die Kirchensteuer mit abgeltender Wirkung ein. Durch eine Onlineanfrage bei einer zentralen Datenbank im Bundeszentralamt für Steuern kann das Kreditinstitut in Erfahrung bringen, ob der Kunde kirchensteuerpflichtig ist. Dies soll einmal jährlich oder anlassbezogen geschehen. Die Zuordnung erfolgt dann über die gespeicherten Daten zur Steueridentifikationsnummer.
Durch ein Onlineportal kann der Steuerbürger den Abruf der Kirchensteuermerkmale jederzeit stoppen und so erst über die Einkommensteuererklärung zur Kirchensteuer veranl agt werden.

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