Kindergeld zählt zum Einkommen der Eltern

Das an die Eltern ausgezahlte Kindergeld zählt bei sozialrechtlichen Belastungsgrenzen zum Einkommen. Sozialrechtlich zählen alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert zum Einkommen, es sei denn sie werden staatlicherseits zweckgebunden gewährt. Weil das Kindergeld nicht zweckgebunden ist, ist nach dem Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 16.12.2009 das Kindergeld ein Teil des Einkommens.

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