Kindergeld in Auslandsfällen

Der BFH hat dem EuGH die Frage zur Klärung vorgelegt, wie die Kindergeldberechtigung in Fällen mit EU-Auslandsbezug zu sehen ist. Geklärt werden soll die Frage, ob Deutschland das Kindergeld an den getrennt lebenden Elternteil auszahlen kann, wenn das Kind beim Elternteil im Ausland wohnt. Außerdem ist klärungsbedürftig, ob der im Inland antragstellende Elternteil jedenfalls dann anspruchsberechtigt ist, wenn der im Ausland lebende Elternteil keinen Kindergeldantrag gestellt hat, obwohl er grundsätzlich den Anspruch auf Kindergeldzahlungen hätte.

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