Kindergeld für nichtverheiratete Tochter mit Kind
In einer Folgeentscheidung bejahte der BFH auch den Kindergeldanspruch bei einem nicht verheirateten Kind. Die Familienkassen hatten abgelehnt, weil der Unterhaltsanspruch nicht mehr gegenüber den Eltern bestehe, sondern gegenüber dem Elternteil, mit der die Tochter das gemeinsame Kind hatte. Der BFH sieht seit der Rechtslage 2012 derartige Unterhaltsverpflichtungen mit dem Wegfall der Überprüfung der Einkünfte und Bezüge als unbeachtlich an.
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