Kindergeld beim dualen Studium
Entschieden wurde vom zuständigen Finanzgericht, wie lange der Kindergeldanspruch im Zusammenhang mit einem dualen Studium bestehen kann. Neben dem Berufsausbildungsvertrag zum Industriekaufmann wurde mit einer Rückzahlungsklausel vereinbart, dass der Auszubildende ein sechssemestriges Studium absolviert. Nach Abschluss der Berufsausbildung wurde ein neuer befristeter Arbeitsvertrag bis zur Beendigung des Studiums abgeschlossen. Die Kindergeldstelle lehnte den weiteren Kindergeldanspruch mit der Begründung ab, dass die Berufsausbildung bereits abgeschlossen wurde. Das Revisionsverfahren wird beim BFH geführt, weshalb ähnliche Fälle mit Einspruch offen gehalten werden sollten.
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