Kindergeld bei freiwilligem Wehrdienst

Grundsätzlich ist nach einem Urteil des BFH vom 03.07.2014 der Bezug von Kindergeld für den freiwilligen Wehrdienst möglich. Dazu müssen aber bestimmte Umstände vorliegen. Im Urteilsfall war zunächst eine Ausbildung geplant, dann aber wurde der freiwillige Wehrdienst geleistet. Die Kindergeldstelle hob den Kindergeldbescheid deshalb auf. Voraussetzung ist aber, dass dann im Freiwilligendienst eine Ausbildung für einen militärischen oder zivilen Beruf absolviert wird. Eine Ausbildung ist z. B. gegeben, wenn der freiwillige Wehrdienst der Heranführung an die Offiziers- oder Unteroffizierslaufbahn dient.

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