Kindergeld bei Einschränkungen

Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat zum Anspruch auf Kindergeld bei krankheitsbedingten Einschränkungen während der Ausbildungssuche entschieden. Demnach sei Kindergeld auch für ein Kind zu gewähren, welches sich krankheitsbedingt nicht um einen Arbeitsplatz bemühen könne. Ferner sei zwar zum Nachweis der Erkrankung und das voraussichtliche Ende der Erkrankung durch eine Bescheinigung des behandelnden Arztes nachzuweisen.

Aber es ist nicht anspruchsschädlich, wenn mit dieser Bescheinigung das voraussichtliche Ende der Erkrankung (im Urteilsfall verschiedene psychische Erkrankungen) nicht mitgeteilt werden konnte. Der BFH hat die Revision zugelassen, Az. III R 42/19.

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