Kindergeld 2014 zu niedrig?

Eltern wurde im Jahr 2014 nur ein Kinderfreibetrag von 4.368,00 EUR gewährt, anstatt von 4.440,00 EUR. Dies macht sich in den Steuerbescheiden bemerkbar, denn die Eltern zahlen dadurch mehr Steuern. Entsprechend dem Steuersatz können über 30,00 EUR je Kind zusammenkommen, obwohl das Existenzminimum von Kindern steuerlich freigestellt werden muss. Seitens der Finanzämter wurde mit allen Mitteln versucht, ein Klageverfahren zu verhindern, auch Einsprüche wurden abgewiegelt. Der Bund für Steuerzahler hält dies für verfassungswidrig und wird deshalb ein Klageverfahren unterstützen. Betroffene Eltern können davon profitieren, denn Steuerbescheide für das Jahr 2014 bleiben hinsichtlich des Kinderfreibetrages automatisch offen, aufgrund eines Vorläufigkeitsvermerkes. Geteilt wird diese Rechtsauff assung zur Vorläufigkeit von der Bundesregierung. Von dieser wurde auch mitgeteilt, dass Einsprüche dahingehend nicht eingelegt werden müssen.

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