Kinderfreibeträge verfassungswidrig zu niedrig?

Die Kinderfreibeträge sind nach Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts mit Beschluss vom 16.02.2016, Az. 7 V 237/15, aus mehreren Gründen zu niedrig. Dieses Urteil betrifft die Steuerpflichtigen, für die der Abzug der Kinderfreibeträge günstiger ist als das Kindergeld, sowie alle Steuerpflichtigen mit Kindern, die Solidaritätszuschlag zahlen. Es ist verfassungsrechtlich geboten, das Existenzminimum nicht nur der Steuerpflichtigen, sondern auch ihrer einkommensteuerrechtlich zu berücksichtigenden Kinder steuerlich freizustellen. Das Gericht weist auch darauf hin, dass die vorläufige Festsetzung der Einkommensteuer und des Solidaritätszuschlages hinsichtlich der Kinderfreibeträge diese Verfassungsmäßigkeit nicht umfasst.

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