Kinderbonus von 100 Euro in 2009

Für das in 2009 mindestens ein Kalendermonat ein Anspruch auf Kindergeld besteht für jedes Kind, wird für das Kalenderjahr 2009 ein Einmalbetrag von 100,00 EUR (Kinderbonus) gezahlt. Für den Einmalbetrag gelten grundsätzlich alle Vorschriften, die auch für das festgesetzte und monatlich gezahlte Kindergeld maßgebend sind. Tritt beispielsweise der Anspruch auf Kindergeld erst zu einem späteren Zeitpunkt ein (Geburt eines Kindes im Juli 2009) wird der Einmalbetrag ebenfalls gewährt. Ein gesonderter Antrag auf Festsetzung und Auszahlung des Einmalbetrages ist nicht erforderlich. Gibt es mehrere Anspruchsberechtigte in 2009 so wird der Einmalbetrag gegenüber demjenigen festgesetzt und ausgezahlt, der vor der Auszahlung zuletzt kindergeldberechtigt war. Da die Kinderfreibeträge hinsichtlich des Kinderbonus nicht erhöht wurden, kann es bei der Günstigerprüfung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung dazu kommen, dass vor allem Bezieher höheren Einkommens von der Einmalzahlung nicht profitieren.

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