Kinderbetreuungszuschlag beim BAföG
Der Kinderbetreuungszuschlag beim BAföG wird als Zusatzleistung für Auszubildende mit Kind gezahlt. Dieser ist jedoch bei der Ermittlung der maßgebenden Einkünfte und Bezüge des Auszubildenden nicht mitzurechnen. Der Kinderbetreuungszuschlag wird an Auszubildende, die mit mindestens einem eigenen Kind, das das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in einem Haushalt leben, gezahlt. Er beträgt monatlich 113 EUR für das erste und 85 EUR für jedes weitere Kind. Für den Bezug von Kindergeld bzw. der Gewährung des Kinderfreibetrages liegen diesbezüglich aber keine Einkünfte und Bezüge vor.
Artikel wurde bisher 1.559 mal gelesen