Keine Rücklagenerhöhung für bereits angeschaffte Wirtschaftsgüter

Die gewinnmindernde Rücklage von bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten darf rückwirkend weder gebildet noch erhöht werden. Der Zweck der Rücklage soll in der Finanzierungserleichterung der Investition liegen, die nur bei noch möglichen Maßnahmen gegeben ist (Bundesfinanzhof vom 29.04.2008). HINWEIS: Diese Sichtweise dürfte auch auf den ab 2007 maßgeblichen Investitionsabzugsbetrag zu übertragen sein. Die neue Regelung des § 7g EStG sieht nun auch vor, die Ansparabschreibung von bis zu max. 40% der AK für gebrauchte Wirtschaftsgüter zu bilden.

Die Neuregelung sieht weiterhin vor, das bei einer Nichtinvestition von Wirtschaftsgütern der komplette Investitionsbetrag im Abzugsjahr rückwirkend berichtigt wird und zusätzlich verzinst wird. Das Finanzamt wird den tatsächtliche Gewinn ohne Rücklage zu Grunde legen und den Steuerbescheid berichten. Somit wird bei keiner ernsthaften Anschaffungsabsicht das Steuersparmodell außer Kraft gesetzt.

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