Keine Entfernungspauschale für Flugstrecke

Nach dem Urteil des BFH vom 26.03.2009 werden die gesetzlichen Vorgaben bei der Entfernungspauschale im Hinblick auf Flugstrecken bestätigt. Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, dass Flugstrecken nicht in die Entfernungspauschale einbezogen wurden und stattdessen der Abzug der tatsächlichen Flugkosten erfolgt. Sofern mit dem Flugzeug Strecken für Fahrten Wohnung und Arbeitsstätte sowie für Familienheimfahrten zurückgelegt werden, kommt deshalb ausschließlich der Ansatz von tatsächlich nahgewiesenen Aufwendungen in Frage.

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