Keine Ansparabschreibung nach § 7 g EStG im Jahr 2007

Nach dem BFH Beschluss vom 13.10.2009 ist es nicht ernstlich zweifelhaft, dass Steuerpflichtige mit Einkünften aus selbständiger Arbeit für 2007 keine Ansparabschreibung nach § 7 g EStG a. F. geltend machen können. Damit muss auch diese Berufsgruppe die benannten Größenmerkmale des Investitionsabzugsbetrages nach § 7 g EStG (neue Fassung) einhalten. Durch die Neuregelung des § 7 g EStG wurde für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung eine Gewinngrenze von 100.000 EUR eingeführt, die in der Rechtslage bis 2006 nicht zu beachten war. Nach Auffassung des BFH sei der Wortlaut des Gesetzes eindeutig. Damit dürfen Freiberufliche ab 2007 nur einen Investitionsabzugsbetrag abziehen, wenn sie sich im Bereich der Gewinngrenze bis 100.000 EUR bewegen. Für die Jahre 2009 und 2010 wurde die Gewinngrenze auf 200.000 EUR verdoppelt.

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