Keine Abgeltungsteuer auf Altersvorsorgeprodukte

Klargestellt wird von der Bundesregierung nun, dass Leistungen aus Riester- und Rürup-Renten, die nach dem Eintritt ins Rentenalter fällig werden, nicht der Abgeltungsteuer unterliegen. Auch die betriebliche Altersvorsorge ist bei Auszahlung nicht von der Abgeltungsteuer betroffen, sofern die steuerlichen Bedingungen eingehalten werden. Die Auszahlung unterliegt damit regelmäßig dem persönlichen Steuersatz in der Steuererklärung.

Hierbei ist ggf. die sog. Kohortenbesteuerung (Besteuerung nur mit einem festgelegten Anteil nach Renteneintrittsalter bestimmt) anzuwenden. Hinweis: Die Regelungen zur Abgeltungsteuer treten ab 01.01.2008 in Kraft.

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