Keine Abgeltungsteuer auf Altersvorsorgeprodukte
Hierbei ist ggf. die sog. Kohortenbesteuerung (Besteuerung nur mit einem festgelegten Anteil nach Renteneintrittsalter bestimmt) anzuwenden. Hinweis: Die Regelungen zur Abgeltungsteuer treten ab 01.01.2008 in Kraft.
Artikel wurde bisher 2.315 mal gelesen