Kein Verlustvortrag nach Mantelkauf
Der BFH hatte den Sachverhalt zur weiteren Klärung des Verlustabzugspotentials nach Verkauf der Kapitalgesellschaft dem Bundesverfassungsgericht zur Klärung vorgelegt. Allerdings hält man dort die Richtervorlage für unzulässig. Es geht um die Frage, inwieweit bei Beteiligungswechsel ein bestehender Verlust weiter verrechenbar bleibt. Hierzu hat der Gesetzgeber in der Vergangenheit eine verschärfende Regelung eingeführt, wonach z. B. bei mehr als 50 % Beteiligungswechsel das vorhandene Verlustpotential komplett entfällt.
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