Kauf Blockheizkraftwerke

Der vermeintliche Kauf von Blockheizkraftwerken im Rahmen eines betrügerischen Schneeballsystems kann zu ausgleichsfähigen Verlusten aus Gewerbebetrieb führen. Der Kläger war im Streitfall nach den in einem Strafverfahren getroffenen Feststellungen Opfer eines solchen geworden. Die geltend gemachten Verluste wurden durch das Finanzamt nicht anerkannt, da es sich bei den getätigten Investitionen nicht um einen Gewerbebetrieb, sondern um Kapitalanlagen gehandelt habe. Hier greift das Abzugsverbot für Werbungskosten. Der Kläger hatte mit seiner Klage einen Teilerfolg, für die Blockheizkraftwerke, die in seinem Namen und auf seine Rechnung betrieben werden sollten.

Eine gewerbliche Betätigung wurde bejaht, anfängliche Verluste aus Gewerbebetrieb sind abzugsfähig. Mitteilung FG Münster vom 15.04.2016 zum Urteil 4 K 3365/14 vom 11.03.2016.

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