Kapitalgesellschaft und Leibrente und Nießbrauch

Bei der Übergabe von Anteilen an Kapitalgesellschaften können sich für den Übergeber und für den Übernehmer Vorteile durch Gestaltungen ergeben. Die Anteilsübertragung gegen Leibrente wird zwar wie ein Verkauf behandelt, ermöglicht aber eine liquiditätsschonende Übernahme der Gesellschaftsanteile und stellt die Versorgung des Überträgers und auch seines Ehepartners sicher. Nachteilig ist, dass dieser nicht mehr auf die Entwicklung des Unternehmens einwirken kann.

Der Übernehmer dagegen trägt das Risiko, dass er selbst die Leibrente aus seinem eigenen Vermögen aufbringen muss, wenn die Erträge der Gesellschaft nicht ausreichen. Bei der Anteilsübertragung unter Vorbehalt des Nießbrauchs wird ebenfalls eine liquiditätsschonende Vermögensbildung beim Übernehmer ermöglicht. Hier ist die Versorgung des Überträgers gesichert, seine Einwirkungsmöglichkeiten auf die Gesellschaft bleiben erhalten.

Das Risiko des Ertrags hinsichtlich der übertragenen Anteile bleibt hier beim Überträger, d.h. erwirtschaftet die Gesellschaft wenig oder gar keine Erträge, hat er auch nur eine geringe oder sogar gar keine Versorgung. Zu bedenken bleiben beim Nießbrauch vor allem ungewollte Folgen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer.

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