Kann es mehrere häusliche Arbeitszimmer geben?

In einer Pressemitteilung gibt das Finanzgericht Rheinland-Pfalz die Auffassung bekannt, wonach ein Steuerpflichtiger keine zwei Arbeitszimmer steuerlich geltend machen kann. Dies kann auch nicht bei zwei Wohnungen der Fall sein, die aus beruflichem Anlass jeweils genutzt werden (z. B. im Rahmen der doppelten Haushaltsführung). Da dieser Fall jedoch noch nicht höchstrichterlich entschieden wurde, hat das Finanzgericht Revision beim BFH zugelassen.

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