Jahressteuergesetz wieder gescheitert

Am 01.02.2013 wurde erneut die Zustimmung zum Jahressteuergesetz 2013 von den Ländern verweigert. Damit kann das Gesetz nicht in Kraft treten. Nun hat der Bundestag die Möglichkeit, ein Vermittlungsverfahren zu verlangen. Wird auf diese Möglichkeit verzichtetet, ist das Gesetz endgültig gescheitert. Im Jahressteuergesetz sollen zahlreiche teils sogar notwendige steuerliche Anpassungen erfolgen. Das Scheitern des Gesetzes ist unter anderem durch die enthaltene Einführung des Ehegattensplittings für homosexuelle Ehen begründet.

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