Ist-Versteuerung – Grenze soll bleiben


Nach einer Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 21.09.2011 soll die für die Berechnung der Umsatzsteuer maßgebliche Umsatzgrenze dauerhaft bei 500.000 EUR bleiben. Die Anhebung der Umsatzsteuergrenze von 250.000 EUR auf 500.000 EUR war 2009 zur Abmilderung der Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise beschlossen worden und sollte zum 31.12.2011 auslaufen. Diese Befristung soll aufgehoben werden, weil andernfalls den betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen Liquidität entzogen werden würde. Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich mit Ablauf des Voranmeldezeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde. Unternehmen mit einem Umsatz bis 500.000 EUR könnten jedoch die sogenannte Ist-Versteuerung wählen. Die Steuer entsteht dann erst mit Ablauf des Voranmeldezeitraums, in dem das Unternehmen das Entgelt für die Leistung erhalten hat.

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