Israelreise einer Religionslehrerin
Mit Urteil vom 27. Januar 2022 (Az. 1 K 224/21 E) hat der 1. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden, dass der Abzug von Aufwendungen einer Religionslehrerin für eine Israelreise als Werbungskosten nicht in Betracht kommt, wenn die Reise sowohl beruflich als auch privat veranlasst ist und sich die beiden Veranlassungsbeiträge nicht nach objektiven Kriterien trennen lassen.
Im Urteilsfall gab es insbesondere keine Aufteilungsmöglichkeit zwischen privaten und beruflichen Belangen.
Es fehlte an Programmpunkten, die dem beruflichen Teil hätten zugeordnet werden können.
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