Investmenterträge Madoff
Opfer des Anlagebetrügers Madoff haben in der Vergangenheit hohe Summen verloren. Durch das BMF wurde mit Schreiben vom 20.12.2018 klargestellt, wann Erträge aus Madoff-Fonds von der Besteuerung ausgenommen werden.
Dieses Schreiben gilt für Investmenterträge (§ 16 InvStG) aus Madoff-Investmentfonds, die seit Ende 2008 nicht mehr an offiziellen Marktplätzen gehandelt und seit 2009 bzw. 2010 liquidiert werden. Die genaue Aufstellung der Fonds und die Vorgehensweise ist aus dem genannten BMF Schreiben zu entnehmen, welches auf der Homepage des BMF abrufbar ist.
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