Investitionszulage wird fortgeführt

Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Investitionszulage für betriebliche Investitionen in Ostdeutschland bis 2013 fortzuführen. Gefördert werden betriebliche Erstinvestitionsvorhaben des verarbeitenden Gewerbes, bestimmte produktionsnahe Dienstleistungen und das Beherbergungsgewerbe.

Die derzeit geltenden Fördersätze von 12,5 % bzw. 25 % für kleine und mittlere Unternehmen werden sich von 2010 bis 2013 jährlich um 2,5 Prozentpunkte für Großunternehmen verringern (um 5 Prozentpunkte für kleine und mittlere Unternehmen).

Mehrjährige Investitionsvorhaben werden mit dem Zulagensatz gefördert, der im Jahr des Vorhabensbeginns gilt. Hinweis: Sofern bis Ende 2009 mit den Investitionsprojekten begonnen wird, können die derzeit noch geltenden Fördersätze in Anspruch genommen werden.

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