Investitionsabzugsbetrag für PKW

Hat ein Steuerpflichtiger im Investitionsabzugsjahr bei Planung der neuen Investition die
1%-Methode angewendet, bestehen nach Aussage des FG Saarland keine ernstliche Zweifel, dass er für den neu anzuschaffenden PKW die geforderten Nachweise (ordnungsgemäßes Fahrtenbuch) erbringen wird. Das Finanzamt verweigerte den Investitionsabzugsbetrag mit der Begründung, dass die Ankündigung, geeignete Aufzeichnungen zu führen, nicht glaubhaft seien. Ab 2007 ist grundsätzlich der Investitionsabzugsbetrag zur Anwendung gekommen. Hierbei müssen u. a. auch 90 % betriebliche Nutzung des PKW mit einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch im Anschaffungsjahr und im Folgejahr belegt werden.

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