Investitionsabzugsbetrag bei zwei Betrieben
Der BFH hat in seinem Urteil vom 19.03.2014 bestätigt, dass ein Investitionsabzugsbetrag auch dann möglich ist, wenn das Wirtschaftsgut in zwei Betrieben desselben Unternehmers eingesetzt wird. Grundvoraussetzung ist aber, dass das betreffende Wirtschaftsgut in Summe nicht mehr als 10 % privat genutzt wird. Der BFH führt aus, dass die Betriebe organisatorisch eng miteinander verbunden sein müssen, wie z. B. die gewerbliche Betätigung für Zwecke der Land- und Forstwirtschaft wie im Urteilsfall. Die Größenmerkmale als Voraussetzung für den Abzug des IAB müssen in allen Betrieben insgesamt eingehalten werden.
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