Internetkosten als Werbungskosten?


Wer beruflich das Internet nutzt oder berufliche Nachrichten oder Dateien per E-Mail verschickt, kann die privaten Aufwendungen neben den gegebenenfalls angefallen Telefonkosten als Werbungskosten geltend machen. Ohne Einzelnachweis des beruflichen Anteils der Telekommunikationskosten kann ein Pauschalbetrag von 20 % des monatlichen Rechnungsbetrages, höchstens 20 € der Monatsrechnung, als Werbungskosten angesetzt werden. Sofern die Internetkosten getrennt von den Telefonkosten aufgeführt werden, können auch diese zusätzlich zu den pauschal angesetzten Telekommunikationskosten von
max. 240 € Berücksichtigung finden. Der berufliche Nutzungsanteil der Internetkosten kann mangels eines anderweitigen Nachweises wie beim Computer mit 50 % geschätzt werden.

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