Insolvenzgeldumlage erhöht

Die Mittel für die Zahlung des Insolvenzgeldes werden durch eine monatliche Umlage von den Arbeitgebern aufgebracht. Im Jahr 2009 hat der Umlagesatz 0,1 % der Bruttolöhne betragen. Der Umlagesatz ab dem 01.01.2010 steigt auf 0,41 % der maßgeblichen Arbeitsentgelte. Die Insolvenzgeldumlage wird monatlich an die Einzugsstelle (Krankenkasse) abgeführt. Grundsätzlich ist die Krankenkasse zuständig, bei der der Mitarbeiter / Arbeitnehmer versichert ist. Für die geringfügige Beschäftigung wird die Umlage an die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See abgeführt. Besteht keine Mitgliedschaft bei der Krankenkasse, ist die Umlage an die Einzugsstelle für die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung abzuführen. Ausgenommen von der Zahlung der Insolvenzgeldumlage sind Arbeitgeber der öffentlichen Hand und Privathaushalte.

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