Innergemeinschaftliche Lieferungen

Der BFH hat in einem nun veröffentlichten Urteil vom 14.11.2012 zum Umfang der Sorgfaltspflichten eines Unternehmers wegen Nachweis des Bestimmungsortes Stellung genommen. Auffällige Unterschiede zwischen der Unterschrift des Abholers unter der Empfangsbestätigung auf der Rechnung und der Unterschrift auf dem vorgelegten Personalausweis verpflichten den beteiligten Unternehmer zu erhöhter Sorgfalt. Er muss annehmen, dass an der Identität des Abnehmers und dem angeblichen Vertragspartner erhebliche Zweifel bestehen können. Besonders hohe Anforderungen an den Nachweis sind dann zu stellen, wenn die innergemeinschaftliche Lieferung einen hochwertigen Pkw betrifft und dem Liefergeschäft ein Barverkauf zugrunde liegt. Besonders in Fällen, in denen der Pkw abgeholt wird und auch ein Barverkauf erfolgte, muss der Lieferer alles tun, um die Steuerfreiheit der Lieferung sicher zu stellen.

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