Innergemeinschaftliche Lieferungen


Mit Wirkung vom 01.01.2012 wurden für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen neue Nachweisregelungen geschaffen. Hierzu hat die Finanzverwaltung eine Nichtbeanstandungsregelung getroffen, wonach für bis zum 31.03.2012 ausgeführte innergemeinschaftliche Lieferungen der beleg- und buchmäßige Nachweis nach altem Recht nicht beanstandet wird. Durch BMF-Schreiben vom 06.02.2012 wird diese Nichtbeanstandungsregelung um drei weitere Monate verlängert. Somit sind die Neuregelungen unter anderem zum sog. Gelangensnachweis erst ab dem 01.07.2012 zwingend anzuwenden.

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