Hundesitter als haushaltsnahe Dienstleistung


Bei der Tätigkeit eines Hundesitters handelt es sich grundsätzlich um eine haushaltsnahe Dienstleistung, die einen Steuerabzug rechtfertigen kann. Die Kosten sind aber dann nicht als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar, wenn die Hunde außerhalb der Wohnung und des Gartens des Steuerpflichtigen betreut werden. Leistungen, die für die Versorgung oder Betreuung eines im Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommen Hundes erbracht werden, sind aber grundsätzlich haushaltsnah. Tätigkeiten wie Füttern, Fellpflege und das Ausführen des Hundes werden regelmäßig von Steuerpflichtigen oder sonstigen Haushaltsangehörigen erledigt. Im Urteilsfall des FG Münster vom 25.05.2012, Pressemitteilung vom 02.07.2012, scheiterte der Abzug allerdings daran, dass die konkreten Dienstle istungen nicht im Haushalt des Klägers erbracht worden sind.

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