Hochwasser in NRW

Mit Pressemitteilung des FinMin Niedersachsen vom 02.08.2017 wurde bekannt gegeben, dass Niedersachsen durch das Hochwasser Geschädigte durch steuerliche Maßnahmen unterstützt. In Abstimmung mit dem BMF wurden steuerliche Vereinfachungen geregelt, um den durch die Überschwemmungen Geschädigten entgegenzukommen. Dabei werden unmittelbar erheblich betroffene Bürgerinnen und Bürger die gleichen Möglichkeiten wie nach der Hochwasserkatastrophe 2013 eingeräumt.

In erster Linie zählen dazu die Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer, die Stundung fälliger Steuern des Bundes und des Landes bis 30.11.2017, sowie der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge. Den Betroffenen wird empfohlen, sich mit ihrem zuständigen Finanzamt (bzw. Gemeinde wegen Grundsteuer oder Gewerbesteuer) in Verbindung zu setzen.

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