Haushaltsbegleitgesetz verabschiedet


Dem Haushaltsbegleitgesetz 2011 wurde am 26.11.2010 im Bundesrat zugestimmt. Unter anderem wurden im Bereich des Elterngeldes Neuerungen verabschiedet. Es erfolgte eine Absenkung der Ersatzquote ab einem zu berücksichtigenden Einkommen von 1.200 EUR von 67 % auf 65 %. Pauschalbesteuerte Einnahmen und Einnahmen, die nicht im Inland zu versteuern sind, werden dabei nicht berücksichtigt. Es erfolgt die Aufhebung der Anrechnungsfreiheit des Elterngeldes bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II, SGB VII und nach § 6 a BKGG (Kinderzuschlag). Steuerpflichtige erhalten dann kein Elterngeld mehr, wenn diese ab dem 01.01.2011 als Alleinerziehende mehr als 250.000 EUR oder als Verheiratete mehr als 500.000 EUR im Jahr versteuern. Die Einkommensgrenzen von 125.000/500.000 EUR pro Jahr bedingen bei den zuständigen Stellen erheblichen Verwaltungsaufwand, da für die Bestimm ung der Einkommensgrenze der Einkommensteuerbescheid erst später nachgereicht werden kann.

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