Handwerkerleistungen – Vor bzw. Rücktragsmöglichkeit
Zu dem bereits laufenden Verfahren vor dem Finanzgericht in Köln wird nun ein weiteres Verfahren vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg unter dem Az. 9 K 9027/08 zu der Frage geführt, ob dieser Bonus durch einen Rück- bzw. Vortrag in ein anderes Kalenderjahr ausgeschöpft werden kann.
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