Handwerkerbonus 2020

Privatleute können den Handwerkerbonus auch 2020 nach dem Einkommensteuergesetz geltend machen. Sie dürfen 20 Prozent der Kosten für Handwerkerleistungen in der Einkommensteuererklärung berücksichtigen. Der besondere Vorteil: Die Ausgaben für Modernisierung, Renovierung oder Erhaltung von Eigenheim oder Mietwohnung lassen sich direkt von der Steuerschuld abziehen. Die Höchstgrenze für den Abzug beträgt 1.200 Euro im Jahr – das wären Handwerkerrechnungen über insgesamt 6.000 Euro. Dafür müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein. Kosten für Neubaumaßnahmen können Privatleute ebensowenig steuerlich geltend machen wie Materialkosten.

Nur reine Arbeitskosten beim Kunden, Fahrtkosten sowie das benötigte Verbrauchsmaterial wie Schrauben, Planen oder Klebebänder helfen beim Steuersparen. Berücksichtigung finden die Aufwendungen beim Handwerkerbonus auch 2020 im Jahr der Bezahlung. Und ansetzen lassen sich nur Rechnungen, die der Kunde per Überweisung bezahlt hat – Barzahlung steht dem Handwerkerbonus im Wege. Es lohnt sich beispielsweise, Teilaufträge zu vereinbaren und zu bezahlen. So kann ein Teil im laufenden Jahr und der zweite im Folgejahr steuerlich geltend gemacht werden.

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