Handelsbedarf bei Anlage KAP

Durch die Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 wurde die Anlage KAP völlig neu gestaltet. Obwohl die Abgeltungsteuer bereits von den Banken einbehalten wird, müssen Steuerzahler in vielen Fällen weiterhin die Anlage KAP mit der Steuererklärung abgeben. Ehepaare füllen dabei auch bei gemeinsamer Steuererklärung erstmals getrennte Anlagen aus. Über die Steuererklärung kann eine Günstigerprüfung durchgeführt werden, die den persönlichen Steuersatz, der weniger als 25 % beträgt, zur Anwendung bringt. Außerdem hat der Steuerzahler die Möglichkeit, die verteilten Freistellungsaufträge oder auch die Verlustverrechnungen in der Steuererklärung nachzuholen. Bei kirchensteuerpflichtigen Kapitalerträgen ist der Steuerbürger verpflichtet, die Kirchensteuer in der Steuererklärung nachzuerklären, soweit er die Bank hierzu nicht bereits beauftragt hatte.

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