Haftung des Leiters der Wertpapierabteilung

Nach dem Beschluss des BFH vom 16.07.2009 ist es ernstlich zweifelhaft, welche Auswirkungen es für die Haftung des Leiters der Wertpapierabteilung eines Kreditinstituts hat, wenn auf seine Initiative und mit seiner Billigung Wertpapiere anonym ins Ausland verlagert worden sind. Im Urteilsfall hatte das Finanzamt die betreffenden Steuerpflichtigen nicht ermitteln können und deshalb dem Leiter der Wertpapierabteilung einen Haftungsbescheid zugestellt. Der BFH bezeichnet diese Haftung als zweifelhaft, da die Steuerhinterziehung nicht individuell festgestellt werden kann.

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