Haftung bei Forderungsabtretung

Der BFH entscheidet aktuell zur Haftung bei Forderungsabtretung. Die Eintragung eines Umsatzsteueranspruchs zur Insolvenztabelle bewirkt keine Fälligkeit zu Lasten des Zessionars bei der Haftung nach § 13 c UStG.

Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Vorschriften der Insolvenzordnung.

1 Punkt2 Punkte3 Punkte4 Punkte5 Punkte ( keine Bewertungen )
Loading...
Artikel wurde bisher 743 mal gelesen