Häusliches Arbeitszimmer – Vorläufigkeitskatalog

Mit Schreiben vom 01.04.2009 hat das Bundesfinanzministerium den Vorläufigkeitskatalog bei Steuerbescheiden ergänzt. Neu ist der Vorläufigkeitsvermerk zur Anwendung der Neuregelung zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ab dem Veranlagungszeitraum 2007. Damit müssen bei vorhandenen Vorläufigkeitsvermerken keine Einsprüche mehr eingelegt werden. Aufgenommen wurde auch ein weiterer Vorläufigkeitsvermerk zur Nichtabziehbarkeit von Beiträgen zur Rentenversicherungen als vorweggenommene Werbungskosten ab 2005.

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