Häusliches Arbeitszimmer – Entscheidung BFH
Betroffen war der Fall eines Lehrers, dem kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Gerade diese Voraussetzung war mit der Neuregelung ab 2007 als Ansatzbedingung entfallen.
Artikel wurde bisher 1.931 mal gelesen