Grundsteuer wird neu geregelt

Für die Erhebung der Grundsteuer soll in Zukunft nicht mehr auf den Bodenwert zurückgegriffen, sondern auch Erträge wie Mieteinnahmen berücksichtig werden. Für die Bundesländer ist eine Öffnungsklausel vorgesehen, damit sie die Grundsteuer mit einem abgeänderten Bewertungsverfahren erheben können.

Dafür wird mit einem gesonderten Gesetz das Grundgesetz geändert. Auch in Zukunft können die Gemeinden die örtlichen Hebesätze bestimmen. Das Grundsteueraufkommen von derzeit rund 14 Milliarden Euro soll stabil bleiben. Deshalb sollen die Gemeinden die Belastungsverschiebungen durch eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung des Hebesatzes ausgleichen, so der Deutsche Bundestag.

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