Grundsätze der GoBD

Die Finanzverwaltung hat aufgrund enormer Kritik den zweiten Entwurf zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form und zum Datenzugriff (GoBD) überarbeitet. Dabei wurden etliche Veränderungen und Abmilderungen gegenüber den bestehenden Entwürfen vorgenommen. An zahlreichen Stellen wurde der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingeführt und von den bisher starren Fristen eine gelockerte Auffassung vorgestellt. Derzeit wird das Ergebnis des Entwurfes mit den beteiligten Verbänden erörtert.

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