Gewerbesteuerrückstellung 2008

Die Gewerbesteuer ist ab 2008 keine steuerlich abzugsfähige Betriebsausgabe mehr. Trotz des Abzugsverbotes ist die Bildung der Gewerbesteuerrückstellung in der Steuerbilanz zulässig. Die OFD Rheinland weist in ihrer Verfügung vom 05.05.2009 darauf hin, dass keine Entnahme vorliegt. Bei der Höhe der Gewerbesteuerrückstellung ist jedoch die sogenannte 5/6-Methode nicht mehr anzuwenden. Die Gewinnminderung durch die Rückstellung ist außerbilanziell zu korrigieren. Soweit es in den steuerlichen Vorschriften auf die Größe des Betriebsvermögens ankommt (z.B. beim Investitionsabzugsbetrag), mindert die Gewerbesteuerrückstellung das Betriebsvermögen.

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