Gewerbesteuerfreiheit von Selbständigen
Das Gleiche gilt darüber hinaus für die sog. Abfärberegelung, wonach die gesamten Einkünfte einer Personengesellschaft als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten und damit der Gewerbesteuer unterliegen, wenn die Gesellschaft auch nur teilweise eine gewerbliche Tätigkeit ausübt (Geringfügigkeitsgrenze nach BFH bei 1,95 %). Hinweis: Zusätzlich hat das Bayerische Landesamt für Steuern eine Verfügung vom 11.07.2008 herausgegeben, die für die Unterscheidung, ob jemand künstlerisch und damit freiberuflich oder gewerblich tätig ist, die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Gutachters vorsieht.
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