Gewerbesteuer vorläufig

Es bestehen derzeit verfassungsrechtliche Bedenken bei der Hinzurechnung zum Gewerbeertrag (z. B. Leasingraten). Das Finanzgericht Hamburg ist zwar von der Verfassungswidrigkeit der Hinzurechnungsvorschriften überzeugt, dies muss jedoch vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden. Die Finanzverwaltung hat nun mitgeteilt, dass Gewerbesteuermessbeträge ab 2008 nur noch vorläufig festgesetzt werden, soweit im Rahmen der Veranlagung Hinzurechnungen zum Gewerbeertrag vorgenommen wurden. Im Einzelfall sollte geprüft werden, ob in dem jeweiligen Gewerbesteuermessbescheid der Vorläufigkeitsvermerk aufgenommen wurde. Zu beachten ist jedoch, dass erst bei Beträgen über 100.000 EUR eine Auswirkung durch die Hinzurechnung entsteht.

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